Eine Bekannte aus einem anderen Bundesland hat wie bereits oben erwähnt ihre Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfes des Vermieters bekommen. Ich selber bin von so etwas bisher verschont geblieben. Mir stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen das zu laufen hat & ob die bisherige Mietzeit evtl. auch eine Rolle spielt. Es ist ja noch einige Monate hin allerdings ist die Wohnungssituation ja alles andere als einfach. Gibt es da evtl. ein Dringlichkeitsschein vonseiten der Behörden?
Frage: Mietwohnung Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters.
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